Corona Verordnung Österreich - Berghaus Montafon
Was Du vor Deiner Reise wissen solltest
Aktuelle Situation (Stand 15.09.2021)
Die österreichische Bundesregierung hat eine Anpassung der CoV-Regeln beschlossen und einen Stufenplan präsentiert, der sich nach Auslastung der Intensivkapazitäten richtet:
1. Stufe: 10 Prozent Intensivbettenauslastung (200 Betten österreichweit) – gilt ab 15. September 2021
- Verschärfte Kontrollen der geltenden Maßnahmen
- Antigen-Tests sind nur noch 24 Stunden gültig
- FFP2-Maske statt Mund-Nasen-Schutz ist dort verpflichtend wo derzeit eine Maskenpflicht gilt (z.B. im öffentlichen Verkehr, im Supermarkt, in den Bergbahnen)
- Personen, die über keinen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, haben darüber hinaus in weiteren Betriebsstätten eine FFP2-Maske zu tragen. Dazu zählen unter anderem der allgemeine Handel (z.B. Bekleidungsgeschäfte), Museen & Ausstellungen, Bibliotheken
- Einhaltung der „3-G“ gilt bei Zusammenkünften ab 25 Personen (bisher ab 100 Personen)
2. Stufe: 15 Prozent Intensivbettenauslastung (300 Betten österreichweit) – tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Auslastung in Kraft
- Zutritt zu Nachtgastronomie & Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze nur für Geimpfte & Genesene
- Antigen-Selbsttests (Wohnzimmertest) sind nicht mehr als „3-G-Nachweis“ gültig
3. Stufe: 20 Prozent Intensivbettenauslastung (400 Betten österreichweit) - tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Auslastung in Kraft
Überall wo der „3-G-Nachweis“ zum Zutritt berechtigt, werden neben dem Nachweis der Impfung bzw. Genesung nur noch PCR-Tests als Testnachweis akzeptiert. Antigen-Tests sind nicht mehr als Eintrittsnachweis zulässig.
Quelle: www.montafon.at/coronavirus
Bild zur Meldung: Corona Verordnung Österreich - Berghaus Montafon